Nächste Veranstaltungen im Bezirk
Samstag, 14. Dezember - 11:30 Uhr Verbandsjugend-Weihnachtsschwimmen |
Freitag, 17. Januar Bezirksjugendtag |
Freitag, 21. Februar Schlagstein |
Donnerstag, 29. Mai 1. Bezirksjugendfahrt - WW-Kanal Diekirch |
Samstag, 27. September 1. Bezirks-Flussreinigungsaktion |
Aktuelles
KanuJugend NRW
Kanujugend, Bezirk 4, Köln, Bonn, AachenDer Bezirk IV im Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen ist mit einer der Größten. Dementsprechend groß ist auch die Kanujugend aus den rund 65 Vereinen in und um den Metropolen Kölns, Bonns und Aachens. Etwa 1800 Kinder und Jugendliche sind hier aktiv. Neben vereinsübergreifenden Jugendfahrten und -treffen gibt es auch Unterstützung bei der Förderung von Jugendmaßnahmen oder es werden Jugendliche für ihre sportlichen Leistungen im Breitensport geehrt.
Checkliste zur Teilnahmevoraussetzung
Wir haben eine kleine Checkliste zusammensgestellt, die dabei helfen soll, ob du an unserem Lehrgang teilnehmen kannst oder nicht:
- Alter
- Du bist unter 18 Jahre alt und hast eine Betreuungsperson (aus deinem Verein) dabei, die nicht dein Erziehungsberechtigter ist. Dann benötigten wir von dir eine unterschriebene Einverständniserklärung.
- ODER du bist zwischen 18 und 20 Jahre alt
- ODER du bist 21 Jahre oder älter und ehrenamtlich in einem Kanuverein tätig (welcher Mitglied im DKV ist). Hierfür kannst du uns von deinem Verein ein unterschriebenes Empfehlungsschreiben (Vorlage kannst du bei uns downloaden) vorlegen.
- Schwimmabzeichen
- mindestens "Bronze"
- Körperliche Eigenschaften
- Keine aktuell bekannten Krankheiten, körperlichen Einschränkungen, die die Teilnahme beeinflussen könnten
- aktueller Covid-19 Antigentest (nicht älter als 48 Std.) einer staatlich beglaubigten Stelle zum Zeitpunkt des Lehrgangbeginns (Donnerstag, 10:00 Uhr). Alternativ ein aktueller PCR-Test (nicht älter als 72 Std.).
- Akzeptanz unseres Hygienekonzeptes
- Akzeptanz unserer Teilnahmebedingungen
- Interesse in Kleingruppen Neues zu erfahren und auszuprobieren
Anbieterkennzeichnung
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Adresse | Anbieterinformationen
Angaben gemäß § 5 TMG
Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V. - Bezirk 4 Köln-Bonn-Aachen
Friedrich-Alfred-Strasse 25
47055 Duisburg
Vereinsregister: 2445
Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Rechtliche Angaben
Vertretungsberechtigt im Sinne des §26 BGB
Herr Thomas Reineck (Präsident)
Frau Elke Heuver (Vizepräsidentin Finanzen)
Herr Thomas Hartleif (Vizepräsident)
Herr Christoph Schog (Vizepräsident)
Die Kanujugend ist eine rechtlich unselbstständige Unterorganisation des Kanu-Verbandes NRW e.V.
Die Kanujugend des Bezirks 4 ist eine Unterorganisation der Kanujugend NRW.
Kontakt Kanu-Verband NRW
Telefon: +49 (0) 203 7381-653
Telefax: +49 (0) 203 7381-650
E-Mail:
Kontakt Jugendwart im Bezirk 4
Ulmenstr. 33
52385 Nideggen
0177 522 71 88
jakob [ätt] kjnrw-bezirk4.de
Kontakt Vorsitzender im Bezirk 4
Inhaltlich verantwortlich
David Seehausen
david[ätt]kjnrw-bezirk4.de
Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
Jakob Meylahn
jakob[ätt]kjnrw-bezirk4.de
Technisch verantwortlich
David Seehausen
david[ätt]kjnrw-bezirk4.de
Die Kanujugend des Bezirks 4 ist eine Unterorganisation der Kanujugend NRW, Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
Geschäftsstelle, „Haus der Verbände", Friedrich-Alfred-Str. 25, 47055 Duisburg
info[ätt]kanu-nrw.de
http://www.kanu-nrw.de
Bank
Kanu-Verband NRW Bezirk 4
Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE85 3806 0186 4914 7220 26
Template
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Warp Theme
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Bildquellen
David Seehausen, Gabriele Koch und andere.
Soweit nicht anders angegeben stammen die Werke von David Seehausen, Hildegard Schog, Christoph Schog, Jakob Meylahn, Matthias Richter sowie dem Deutschen Kanu-Verband und seinen Mitgliedern, dem Kanu-Verband NRW und seinen Töchtern.
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